Plastische Aesthetische Chirurgie
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Peeling (chemische Hautabschlieferung)

Peeling ist eine kontrollierte Hautabschlieferung infolge der Wirkung bestimmter Substanzen chemischer oder biologischer Herkunft. Man unterscheidet Oberflächenpeeling, wo die Eingriffstiefe nur oberflächlich ist und hauptsächlich in Kostmethiksalons durchgeführt wird, und Tieffpeeling, der nur von einem Arzt durchzuführen ist. Zu den am häufigsten angewandten Mitteln gehören: Trichloroazetansäure, Resolzinolsäure, Salizylsäure, Karbolsäure, Alphahydrosäuren (Fruchtsäuren), asiatisches Peeling sowie viele andere Fertigmittel. Die Tiefpeelings hinterlassen langhaltige Effekte der Hautglättung und Stärkung der Gesichtshaut, reduzieren geringfügige Fältchen und Verfärbungen. Die Resultate hängen u.a. von der Art und der Verdickung der subepidermaler Kollagenschicht in der Lederhaut, sowie von der Reduzierung der Anzahl der Farbzellen in der Oberhaut ab. Das Peeling ist auch eine hervorragende Ergänzung der Schönheitsoperationen des Gesichts und der Augenlieder. Bei seiner Hilfe können kleine Fältchen bei den Augen, beim Mund oder auf der Stirn reduziert werden, die durch die chirurgischen Methoden schwer zu beseitigen sind. Die Peelings umfassen das ganze Gesicht oder nur bestimmte Gesichtspartien-bei dem Mund, bei den Augen sowie zwischen der Augenbrauen und der Nasenwurzel. Bei den tiefeingreifenden Peelings werden die Behandlungen bei Narkose oder bei sog. Sedierung durchgeführt. Es ist zu erwarten, dass die Haut in der nächsten Tagen nach der Behandlung sehr brennen wird. Ein unkomfortables Gefühl kann auch mit einem Erguss sowie mit der Bildung und Abschuppung der oberflächlichen Krusten verbunden sein. Nach ca. 7 Tagen, nach ihrer Abtrennung ist die regenerierte Haut zu sehen. Erstmals ist diese Haut vertrocknet und sehr gegen kleine Schürfungen sowie Belichtung sehr empfindlich. Die Haut ist mit feinen Waschmitteln abzuwaschen und mit Feuchtigkeitscremes zu behandeln. Einige Wochen lang kann eine Verrötung der Haut halten, die in seltenen Fällen bis mehrere Monate reicht. Mindestens ein halbes Jahr soll die Belichtung vermieden werden. Es sollten die vor UVA und UVB schützenden Präparate verwendet werden.

Abwesenheit
Eine mittlere Zeit der Abwesenheit am Arbeitsplatz beträgt im Falle einer tiefen Hautabschlieferung 10 Tage, bei Peelings mit mittlerer Eingriffstiefe-5 bis 7 Tage.

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